Die Digitalisierung geht auch im Eulenrat voran, daher möchten wir diese Seite dazu nutzen, Anträge zur Mittelverwendung ab dem Jahr 2023 zu übermitteln. Solltest Du hierzu Fragen haben, nutze gerne die Kontaktmöglichkeiten auf dieser Seite.
Wichtig: Anträge auf Mittelverwendung können dem Vorstand des Eulenrates im Zeitraum „Versand der Einladung zur Mitgliederversammlung“ bis zu einem Kalendertag vor der Mitgliederversammlung übermittelt werden. Vor oder nach diesem Zeitraum gestellte Anträge finden keine Berücksichtigung. Weiterhin ist es zwingend notwendig als Antragstellende Person (oder Vertreter) an der Mitgliederversammlung (für 2025 am Donnerstag 11.12.2025 um 20 Uhr in der Begegnungsstätte der WKG) anwesend zu sein. Personen die kein Mitglied im Sinne des § 3 der aktuellen Satzung sind, nehmen ohne Stimmrecht an der Versammlung als Gast teil.